1- Welche Unterlagen benötige ich für den Zugang zum Denkmal?
Der Palast von Versailles verlangt nicht die Vorlage eines gültigen Ausweises zusammen mit den Eintrittskarten. Es wird jedoch empfohlen, dass Sie einen Ausweis mit sich führen, falls Sie ihn benötigen. Wenn für Ihr Ticket eine Ermäßigung oder ein Sondertarif gilt, sollten Sie das entsprechende Dokument zum Nachweis Ihres Status mitbringen.
2- Wie komme ich zum Schloss von Versailles?
Das Schloss von Versailles ist gut an Paris angebunden und kann leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto besucht werden.
- Zug: RER C bis Versailles Château-Rive Gauche. 5 Minuten Fußweg vom Schloss.
- Auto: Etwa 40 Minuten von Paris entfernt. Kostenpflichtige Parkplätze am Place d’Armes, gegenüber dem Haupteingang.
- Bus: Linie 171 von Pont de Sèvres nach Versailles-Place d’Armes.
Der Komplex hat mehrere Eingangsbereiche, je nachdem, welchen Teil des Palastes oder der Gärten Sie besuchen möchten.
- Haupteingang: Cour d’Honneur (Zugang vom Place d’Armes).
- Gärten: Seiteneingang vom Place d’Armes aus.
- Trianon und Domaine de Marie-Antoinette: Zugang innerhalb des Parks, etwa 20-30 Minuten Fußweg vom Hauptpalast entfernt.
3- Kann ich die Tickets in digitaler Form mitbringen?
Ja, kein Problem. Sie können Ihre Tickets in jedem digitalen Format mitbringen, solange es sich um offizielle Tickets handelt und diese lesbar sind.
4- Brauchen Kinder Tickets?
Ja, vergessen Sie nicht, sie in Ihre Reservierung aufzunehmen, denn jeder muss sein Ticket vorzeigen, um den Park zu betreten. Ohne Eintrittskarte wird Ihnen der Zutritt zum Denkmal verweigert.
5- Kann ich meine Tickets ändern oder stornieren?
Jedes Produkt hat seine eigenen Stornierungs- und Umtauschbedingungen.
6- Kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?
Nein, wie im Gesetz 3/2014 vom 27. März festgelegt, das den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und andere ergänzende Gesetze ändert, die durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November verabschiedet wurden. Wie in Artikel 103, der sich auf die Ausnahmen vom Widerrufsrecht bezieht, angegeben:
(l) die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen zu anderen Zwecken als der Unterbringung, der Beförderung von Gütern, der Autovermietung, der Verpflegung oder von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn die Verträge ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum der Erfüllung vorsehen.
7- Bei einer Reservierung mit AUDIOGUIDE
Je nachdem, welches Monument Sie besuchen, können Sie den Audioguide entweder an der Kasse des Monuments abholen oder Sie erhalten mit Ihren Tickets einen Badge, mit dem Sie den Audioguide im App-Format nutzen können. Die meisten Denkmäler bieten den Audioguide als App an. Nehmen Sie also unbedingt ein Smartphone mit genügend Akku und Speicherplatz mit, um die App während Ihres Besuchs zu installieren und zu nutzen. Wir empfehlen, dass Sie Ihre eigenen Kopfhörer mitbringen.
8- Sind die Aktivitäten zugänglich?
Die Zugänglichkeit ist für jede Aktivität angegeben.
